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Praktische Sachkundeprüfung für Hundehalter-/innen (Hundeführerschein)

Das NHundeG sieht vor, dass spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Hundehaltung die Sachkundeprüfung in der Praxis zu erfolgen hat. Es ist gesetzlich durchaus möglich, diese praktische Prüfung auch sofort nach dem Ablegen der theoretischen Prüfung durchzuführen. Die Prüfung muss, nach Gesetzestext, nicht zwingend mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Ausbildungsstand des Hundes ist weitestgehend nicht relevant. Der Prüfer bescheinigt ausschließlich die Sachkenntnis und das gezeigte Verantwortungsbewusstsein der/des Hundehalter-/in. Diese/r muss  darlegen, dass keine Gefahr für andere Menschen und Tiere von dem Hund ausgeht, den sie/er führt. In einer Sammelprüfung nimmt der behördlich zugelassene Prüfer Rolf Scherer diese Prüfung ab. Direkt nach der Prüfung wird die Bescheinigungsurkunde ausgedruckt und übergeben. Unbedingt einen Lichtbildausweis mitbringen.
Nach §7 NHundeG als gefährlich erklärte Hunde sind von der Sammelprüfung ausgeschlossen. Ein gesonderter Termin kann mit dem Prüfer vereinbart werden. Sozial unverträgliche Hunde sind vor der Prüfung unaufgefordert beim Prüfer anzugeben.

Status: Keine Anmeldung möglich

Kursnr.: 2322353

Beginn: So., 12.11.2023, 11:30 - 12:30 Uhr

Dauer: 1 Termin

Kursort: Volkshochschule WTM, Breslauer Straße 19/21, Parkplatz, Wittmund

Gebühr: 42,00 €

Volkshochschule WTM, Parkplatz
Breslauer Straße 19/21
26409 Wittmund

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